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Psystar soll gegen den Digital Millennium Copyright Act verstoßen

Apple legt im Rechtsstreit mit dem Mac-Clone-Hersteller Psystar noch einen drauf: Die Anwälte des Unternehmens haben die laufende Klage abgeändert, um nun auch auf den Digital Millennium Copyright Act zu verweisen. Das US-Bundesgesetz aus dem Jahr 1998 verbietet es, ein System zu umgehen, das Copyright-Verletzungen verhindern soll, das Ausschalten eines Kopierschutzes beispielsweise. Apple erlaubt Mac OS X nur auf seinen eigenen Rechnern, die Installation auf anderen PCs ist nur unter Umgehung von Schutzmechanismen möglich. Im November hatte das mit dem Rechtsstreit beschäftigte Bundesgericht Psystars Gegenklage mangels schlüssiger Beweismittel abgewiesen, Psystar hat noch bis zum 8. Dezember Zeit, die Klage zu erneuern.

 

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